Servicevertrag Allgemeine Bedingungen
Version: 2.3, Gültigkeit: ab 01.04.2025
1. Terminabstimmung
Wartungen erfolgen zu den üblichen Geschäftszeiten des Kunden und werden vorab terminlich abgestimmt.
Da es sich bei den Fahrtkosten um Pauschalen im Zuge einer Servicetour handelt, hat COSMED die Möglichkeit den Termin für eine Routinewartung in einer Zeitspanne von +/- 20 Tage zu wählen.
2. Leistungsumfang
Die genauen Inhalte und Leistungen der unterschiedlichen Servicelevel (BASIC, ADVANCED UND PREMIUM) sind der COSMED-Servicelevel-Matrix zu entnehmen. Diese ist in der jeweils aktuellen Form auf der COSMED-Homepage abrufbar.
Weitere Vertragsinhalte müssen in dem individuellen Vertragsdokument schriftlich festgehalten werden.
2.1. Wartungsumfang
COSMED übernimmt die Wartung und ggf. die messtechnischen Kontrollen (MTK) der im Vertrag eingeschlossenen Geräte nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Darüber hinaus übernimmt COSMED in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel (Sicherheitstechnische Überprüfung STÜ nach IEC62353)
Die Instandhaltung/Pflege der am Messplatz verwendeten EDV-Geräte (PC, Monitor, Drucker, etc.) sind nicht Bestandteil des Servicevertrags und sind Aufgabe des Betreibers. Dazu zählen: Windows-Updates, Austausch von Bauteilen und Verschleißkomponenten, IT-Sicherheit, Treiber-Updates, etc.
COSMED setzt für die Wartung der integrierten Geräte ausschließlich geschulte und autorisierte Servicetechniker ein.
Die Pflicht zur Durchführung von Wartungen durch COSMED entfällt, soweit sich zeigt, dass die sichere Betriebsbereitschaft eines Gerätes nicht mehr, oder nur noch mit unvertretbarem Aufwand (beispielsweise wegen dringend erforderlichen zusätzlichen Reparaturarbeiten) wiederhergestellt werden kann.
Die Pflicht zur Durchführung von Wartungen durch COSMED entfällt, soweit der Kunde die Geräte ins Ausland verbringt. Jede Standortänderung der Geräte muss COSMED vom Kunden mindestens 1 Monat vor fälliger Wartung mitgeteilt werden und der neue Standort muss von COSMED als wesentlicher Vertragsbestandteil schriftlich bestätigt werden.
COSMED behält sich das Recht vor, Wartungsarbeiten an Orten außerhalb der Ländergrenzen abzulehnen.
Sofern durch eine erschwerte Anreise (via Flugzeug, Fähre, etc.) Zusatzkosten entstehen, behält sich COSMED vor, diese an den Kunden weiterzuverrechnen.
Die Wartungsarbeiten dienen der Erhaltung der Betriebsbereitschaft, schließen jedoch keine Garantie einer stets störungsfreien Arbeitsweise der Geräte ein. Eine Störungsbeseitigung an den Geräten erfolgt nur auf Anforderung des Kunden und ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
2.2. COSMED Service Center & Ship-In
Die als SHIP-IN gekennzeichneten Geräte müssen in das jeweilige COSMED Service-Center gesendet werden.
Vor dem Versand der zu wartenden Geräte ist in Absprache mit dem Service-Team ein Einsendeformular auszufüllen.
Dieses Formular erhalten Sie von unseren Mitarbeitern im Rahmen der Koordinierung Ihrer Wartung.
Das Formular enthält Informationen zum Ablauf der Einsendung, Datenschutz und Desinfektion uns ist von außen an der Sendung zu befestigen
Zu den Ship-In-Geräten zählen:
- Q-NRG, Q-NRG+, Q-NRG MAX
- K5
- Fitmate
- Harpenden Kaliper
- Spirometer, EKG, Blutdruck (sofern diese als Einzelinstallation im Einsatz sind, ohne Geräte mit On-Site-Wartung).
2.3. Software-Support (Advanced & Premium Verträge)
2.3.1. Remote-Support:
In den Serviceverträgen Advanced und Premium ist der kostenfreie und zeitlich unbegrenzte Telefon-/Teamviewer-Support enthalten. Dies gilt sowohl für Einzelplatz- als auch Netzwerkinstallationen. Ausdrücklich vom kostenfreien Support ausgeschlossen sind durch offensichtliche Fehlnutzung oder Fremdsoftwares hervorgerufene Probleme. Weiterhin sind Server-Neuinstallationen (z.B. nach Umzug oder Veränderungen der Serverumgebung) nicht in dem Servicevertrag beinhaltet.
2.3.2. Software-Updates (innerhalb einer Versionsnummer):
In den Serviceverträgen Advanced und Premium sind kostenfreie Softwareupdates innerhalb der gleichen Versionsnummer bei Einzelplatz-Installationen enthalten. Diese werden durch COSMED kostenfrei durchgeführt. Bei Netzwerk-Installationen stellt COSMED die aktuelle Softwareversion kostenfrei zur Verfügung, die Installation erfolgt jedoch durch den Kunden, den zuständigen IT-Administrator oder für den Kunden kostenpflichtig durch COSMED.
2.3.3. Software-Upgrade (versionsübergreifend)
Im Servicelevel Premium sind kostenfreie Softwareupgrades (versionsübergreifend) bei Einzelplatz-Installationen enthalten. Diese werden durch COSMED kostenfrei durchgeführt. Bei Netzwerk-Installationen stellt COSMED die neue Softwareversion kostenfrei zur Verfügung, die Installation erfolgt jedoch durch den Kunden, den zuständigen IT-Administrator oder für den Kunden kostenpflichtig durch COSMED.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig alle Reinigungs- und Kontrollarbeiten gemäß der Bedienungsanleitung durchzuführen und darüber Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Bei der Nutzung und Bedienung der Geräte und bei der Meldung und Eingrenzung von Störungen beachtet der Kunde die zur Verfügung gestellte Bedienungsanleitung sowie die gesetzlichen Vorgaben zum Betrieb der Geräte, und setzt diese nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch ein. Der Kunde ist verpflichtet Aufzeichnungen über Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten zu machen (resp. diese zur Verfügung zu stellen), die vom Kunden selbst oder von anderen Personen durchgeführt wurden. Dabei sind die gesetzlichen Vorschriften zur Berechtigung der Durchführung von Wartungsarbeiten (nur durch geschultes und autorisiertes Personal) zu beachten. COSMED übernimmt für Arbeiten und für eventuelle Folgeschäden, die auf Arbeiten von Drittpersonen zurückzuführen sind, keine Gewährleistung. Bei Vor-Ort-Wartungen im Haus des Kunden gibt der Kunde COSMED die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Wartungsarbeiten. Insbesondere erhält COSMED für die Durchführung der Wartungsarbeiten freien Zugang zu den Geräten. Bei Ship-In-Wartungen sendet der Kunde das / die entsprechenden System(e) auf eigene Kosten termingerecht, in geeigneter Verpackung, und mit einer entsprechenden Transportversicherung an das COSMED Support-Center. Zur Durchführung der Sicherheits- und Funktionstests sowie zum Update der Firmware müssen bei einer Wartung alle gespeicherten Daten vom Gerät gelöscht werden. Daher sollten alle Test- / Kundendaten vor dem Versand des Gerätes in das COSMED Servicecenter alle Daten auf einen PC heruntergeladen und gesichert werden. COSMED ist nicht für den Verlust von Daten während einer Wartung verantwortlich. COSMED ist von der Wartungsverpflichtung befreit, solange der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß dem Vertrag nicht nachkommt. Die Pflicht zur Entrichtung der Vergütung gemäß dem vorliegenden Vertrag bleibt davon unberührt. Dies gilt auch, wenn der Kunde auf eigenen Wunsch die Durchführung der Wartung aussetzen möchte oder auf wiederholte Terminanfrage nicht reagiert. Der Kunde entrichtet für jede durchgeführte Wartung die unten genannten Servicegebühren. Die Servicegebühren werden nach entsprechender Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Haftung
Eine Haftung von COSMED – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verursacht worden, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
Haftet COSMED für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen COSMED bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten von COSMED verursacht werden, welche nicht zu den geschäftsführenden oder leitenden Angestellten gehören.
In den Fällen der Absätze (2) und (3) haftet COSMED nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang übersteigt im Hinblick auf die Eigenschaften der Geräte und die Einsatzmodalitäten auf Seiten des Kunden in keinem Fall die Wartungsgebühren für ein Vertragsjahr, nach den bei Schadenseintritt gültigen Sätzen, für die Wartung der Geräte insgesamt. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von COSMED.
COSMED ist nicht für Verzögerungen bei einer eventuellen Zollabwicklung oder Beschädigungen, die beim Transport in das COSMED Servicecenter entstehen, verantwortlich.
5. Vertragsdauer, Kündigung & Pausieren
Beginn und Dauer: Der Beginn des Servicevertrags ist dem individuellen Vertragsdokument zu entnehmen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre, sofern keine abweichende Vereinbarung im individuellen Vertrag getroffen wurde.
Kündigung (jährlich):
Die Verträge Premium, Advanced und Basic sind jährlich kündbar und verlängern sich jeweils automatisch, wenn sie nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Dies gilt, sofern keine abweichende Vereinbarung im individuellen Vertrag getroffen wurde.
Kündigung (monatlich): Der Servicevertrag PLUS kann monatlich zum Monatsende gekündigt werden und verlängert sich jeweils automatisch, wenn er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Monats schriftlich gekündigt wird. Dies gilt, sofern keine abweichende Vereinbarung im individuellen Vertrag getroffen wurde.
Pausieren:
Ferner besteht die Möglichkeit, zum nächstfolgenden Monat Verträge mit Servicelevel PLUS für maximal 1 Monat pro Kalenderjahr (nur ganze Monate) zu pausieren. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) eine Vertragspartei gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung durch die andere Partei unterlässt und / oder rückgängig macht;
b) gegen eine Vertragspartei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Nachlässe auf Artikelgruppen
COSMED gewährt im Rahmen der Serviceverträge (BASIC, ADVANCED, PREMIUM) unterschiedliche Nachlässe auf folgende Artikelgruppen: Ersatzteile. Verbrauchsmaterial.
Ein Nachlass wird nur auf Komponenten gewährt, die unmittelbar mit einem Gerät in Zusammenhang stehen, das in den Servicevertrag integriert ist.
Ersatzteile: Unter Ersatzteile fallen Komponenten, die unmittelbar zu einem Gerät (Messgerät, Ergometer, PC, Monitor, etc.) gehören und darin verbaut sind oder ein fester Bestandteil dessen sind. Ein Austausch von Ersatzteilen ist ausschließlich durch den COSMED Techniker zugelassen.
Beispiel: Abdeckungen, Sensoren, Ventile, Anschlüsse
Verbrauchsmaterial: Unter Verbrauchsmaterial fallen Artikel, die Einwegartikel darstellen oder einen planbaren und zyklischen Wechsel erfordern (pro Zeit / pro Messanzahl).
Beispiel: Bakterien- und Virenfilter, Canopy-Mäntel, Absaugstrecken, EKG- und BIA-Elektroden, etc.
Auf folgende Komponenten wird ausdrücklich kein Nachlass gewährt:
Zubehör: Unter Zubehör fallen durch den Kunden austauschbare Komponenten, die zusammen mit den eingesetzten Geräten (Messgerät, Ergometer, PC, Monitor, etc.) verwendet werden. Beispiel: Kabel, Adapter, Turbinen, Druckminderer, Kalibrationspumpe, Masken, Haarnetze, etc.
Die exakten Konditionen entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Servicevertrag.
7. Geschäftszeiten
Alle im jeweiligen Vertrag enthaltenen Dienstleistungen werden im Rahmen der aktuell geltenden Geschäftszeiten absolviert. Sind Service-Aktivitäten außer der regulären Geschäftszeiten erforderlich, können Extra-Kosten entstehen.
8. Garantieverlängerung (Premium-Verträge)
Im Rahmen des Servicevertrags Premium gewährt COSMED eine Garantieerweiterung für alle im Vertrag eingeschlossenen Geräte.
8.1. Garantielaufzeit:
Bei Vertragsabschluss für ein Neugerät erstreckt sich die Garantieerweiterung auf die Produktgruppen spezifische maximale Garantielaufzeit. Bei Vertragsabschluss eines bestehenden Gerätes (kein Neugerät) wird die Zeit zur Berechnung der maximalen Garantielaufzeit zwischen Erstinbetriebnahme und Vertragsabschluss zur maximalen Garantielaufzeit in Abzug gebracht.
Maximal gewährte Garantielaufzeiten:
IT-Hardware: 3 Jahre Messgeräte: 8 Jahre
Laufbänder: 8 Jahre
Radergometer: 8 Jahre
8.2. Unter folgenden Voraussetzungen greift die Garantie (Verpflichtungen des Kunden):
8.2.1. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Absaugstrecke/Nafion-Schlauch am Gerät nach 100 Messungen, spätestens jedoch nach 6 Monaten mit einer neuen Absaugstrecke zu ersetzen.
8.2.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Absaugstrecke nach jedem zweiten Test pro Tag zum Trocknen zu legen und eine zweite, trockene Absaugstrecke in der Zwischenzeit zu verwenden.
8.3. Die Garantie erlischt, wenn:
8.3.1. Der Kunde eigenständig das Gerät öffnet.
8.3.2. Ein unsachgemäßer Gebrauch durch COSMED festgestellt wird.
8.3.3. Nachweislich Feuchtigkeitsschäden im Inneren und Äußeren des Gerätes durch COSMED festgestellt werden.
8.4. In folgenden Zusammenhängen greift keine Garantie. Es können Extrakosten entstehen:
8.4.1. Bei natürlichem Verschleiß, d. h. jeder Beeinträchtigung des Gerätes durch Abnutzung. Dies kann bspw. auftreten bei: Akkus, Turbinen, Verbrauchsmaterialien, etc.
8.4.2. Auch dazu zählt die zu erwartende Leistungsverringerung von Computern.
8.4.3. Software-Updates wie bspw. kostenpflichtige Windows-Upgrades
8.4.4. Defekter Komponenten bei nicht im Vertrag integrierten Geräten
9. Vertragsanpassungen
COSMED behält sich vor, inhaltliche und preisliche Anpassungen an den Vertrag vorzunehmen, wenn sich die Notwendigkeit dafür ergibt. Änderungen werden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten dem Kunden mitgeteilt.
10. Abrechnung & Zahlungsbedingungen
Alle Serviceverträge werden im vereinbarten Abrechnungsturnus berechnet. Die Zahlungskonditionen werden im Kunden-Vertrag festgelegt. Serviceverträge mit ADVANCED-, PREMIUM- und PLUS-Level werden immer vorfällig für den entsprechenden Abrechnungszeitraum fakturiert. Serviceverträge mit Level BASIC werden immer nach erfolgter Wartung, aber spätestens zum Ende des laufenden Vertragsjahres, berechnet.
Folgende Abrechnungszeiträume sind wählbar: monatlich, quartalsweise, jährlich.
11. Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen
COSMED ist berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung uns gegenüber in Schrift oder Textform widerspricht.
12. Sonstiges
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem (Cosmed Deutschland GmbH) bzw. schweizerischem (Cosmed Switzerland GmbH) Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schweinfurt (Cosmed Deutschland GmbH) bzw. Zürich (Cosmed Switzerland GmbH).
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